Freie Grundschule Riestedt

Freie Sekundarschule Riestedt

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         06526 Sangerhausen,

Schulstraße 53

                                     


Probebeschulung

Neue Schülerinnen und Schüler sind herzlich willkommen. In unserer täglichen Arbeit sehen wir uns der Toleranz und des wertschätzenden und rücksichtsvollen Miteinanders in einer Schulgemeinschaft verpflichtet, wie es auch in unseren Schulkonzepten verankert ist. Deshalb freuen wir uns über Kinder und deren Eltern, die sich in unsere Gemeinschaft unter unserer Zielstellung einbringen und sich den Herausforderungen des Lernens und denen des täglichen Lebens stellen möchten.

Bitte legen Sie das ausgefüllte Formular der derzeitigen Schule zur Kenntnisnahme vor und reichen Sie es bei uns ein.


Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom 1. April 2004

§ 8 Wechsel zwischen Schulen in freier Trägerschaft und dem öffentlichen Schulwesen

(1) Ein Wechsel aus dem öffentlichen Schulwesen in Schulen in freier Trägerschaft ist zu jedem Zeitpunkt zulässig. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schule. Dabei gelten hinsichtlich der Leistungsanforderungen für Übergänge aus einer Schulform in eine andere Schulform in der Regel die jeweiligen Vorschriften für den Übergang zwischen diesen Schulformen entsprechend.

(2) Ein Wechsel von Schulen in freier Trägerschaft in das öffentliche Schulwesen ist zu jedem Zeitpunkt zulässig. Dabei gelten hinsichtlich der Leistungsanforderungen für Übergänge aus einer Schulform in eine andere Schulform die jeweiligen Vorschriften für den Übergang zwischen diesen Schulformen entsprechend. 

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